Einreisebestimmung für Reisen nach Botswana mit Kindern
Seit 01. Oktober 2016 gelten neue Einreisebestimmungen für Botswana in Bezug auf die Einreise von Kindern unter 18 Jahren:
Für Botswana gilt, dass für Kinder unter 18 Jahren, die mit ihren Eltern reisen, die Geburtsurkunde mitzuführen ist. Bei Einreise mit anderen Erwachsenen als den Eltern ist außerdem auch eine beglaubigte Vollmacht der Eltern bzw. Sorgeberechtigten vorzulegen. Bei Einreise mit nur einem Elternteil ist ebenfalls eine Vollmacht vorzulegen, dass dieser berechtigt ist, allein mit dem Kind nach Botswana einzureisen.
Bitte kontaktieren Sie unbedingt die zuständige Botschaft für aktuelle Bestimmungen.
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